Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Betreiber den Abschluss eines Vertrages zur Anmietung in der Ferienwohnung der Familie Jasmann verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Annahme der Anmeldung erfolgt durch die Reservierungsbestätigung des Betreibers.

2. Bezahlung
Der Preis für die Übernachtung und Endreinigung richtet sich nach Art und Belegung entsprechend der aktuellen Preisliste.Bei Reiseanmeldungen bis zum 31.Tag vor Reiseantritt ist mit Erhalt der Reservierungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist bei Anreise vor Ort zu entrichten. Bei Reiseanmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis (Mietpreis und Preis für ggf. vereinbarte Nebenleistungen) sofort mit Erhalt der Mietbestätigung fällig und bei der Anmeldung durch Lastschriftauftrag oder Banküberweisung sicherzustellen.

3. Anreise und Aufenthalt
Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein gebuchter Tag. Die Anreise sollte in der Zeit zwischen 16:00 und 20:00 Uhr, die Abreise bis 10:00 Uhr erfolgen. Abweichungen von diesen Zeiten können mit dem Betreiber vereinbart werden. Hält sich der Kunde ohne Begründung nicht an die Zeiten, hat der Betreiber das Recht, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Sollte der Kunde die Abreisezeit ohne vorherige Abstimmung mit dem Betreiber überschreiten, wird dem Kunden ein zusätzlicher Aufenthaltstag berechnet.

4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann bis zum Beginn des Aufenthalts jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Betreiber vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück und tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann der Betreiber Ersatz für die von ihm getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen des Hauses verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:
Bis zum 31. Tag vor dem Anreisetermin:
Ab 30. Tag vor dem Anreisetermin
die angezahlten Kosten
50 % des Gesamtpreises

5. Rücktritt und Kündigung durch den Betreiber
In folgenden Fällen kann der Betreiber vor Antritt des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:
  • Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen die Ferienwohnung trotz Abmahnung durch den Betreiber nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  • Bei nicht Einhaltung der Zahlungsbedingungen:
    Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2) dieser Bedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb von einer Woche nachkommt, erlischt jeglicher Anspruch auf die Reservierung.
  • 6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
    Wird der Aufenthalt infolge unvorhersehbarer Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können der Betreiber oder der Kunde den Vertrag kündigen.
    Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Betreiber für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

    7. Sonstige Bestimmungen
    Der Betreiber weist hiermit den Kunden darauf hin, dass er zu seiner Sicherheit eine Reisekostenrücktrittsversicherung abschließen sollte. Der Betreiber haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er haftet nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter. Abweichungen von der gebuchten Anzahl von Personen sind dem Vermieter anzuzeigen und müssen von diesem genehmigt werden. Untervermietungen sind nicht gestattet. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich dem Betreiber bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen.
    Die Nutzung der bereit gestellten Parkflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Schäden von eingebrachten Sachen, einschließlich Pkw.